Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von www.okcaravans.nl, wie sie von OK Caravans & Chalets B.V. zur Verfügung gestellt werden. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geben wir die Bedingungen an, unter denen wir Ihnen die Informationen auf unserer Website anbieten.
Geistiges Eigentum
Die Nutzung der Informationen auf dieser Website ist kostenlos, solange Sie diese Informationen nicht kopieren, verbreiten oder anderweitig nutzen oder missbrauchen. Sie dürfen die Informationen auf dieser Website nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zwingenden Rechts weiterverwenden.
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von OK Caravans & Chalets ist es nicht gestattet, Texte, Fotomaterial oder andere Materialien auf dieser Website wiederzuverwenden. Das geistige Eigentum ist Eigentum von OK Caravans & Chalets.
Falls zutreffend:
Bei den Preisen auf unserer Website bemühen wir uns, die Realität und die beabsichtigten Preise so sorgfältig wie möglich wiederzugeben. Auftretende Fehler, die als Programmier- oder Tippfehler erkennbar sind, stellen niemals einen Grund dar, einen Vertrag oder eine Vereinbarung mit OK Caravans & Chalets zu fordern oder anzunehmen.
OK Caravans & Chalets ist bestrebt, seine Website so aktuell wie möglich zu halten. Sollten trotz dieser Bemühungen die Informationen oder Inhalte auf www.okcaravans.nl unvollständig und/oder falsch sein, können wir keine Haftung übernehmen.
Die Informationen und/oder Produkte auf dieser Website werden ohne jegliche Garantie und ohne Anspruch auf Richtigkeit bereitgestellt. Wir behalten uns das Recht vor, diese Materialien ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu entfernen oder neu zu veröffentlichen. OK Caravans & Chalets übernimmt keine Haftung für Informationen, die auf Websites enthalten sind, auf die wir über Hyperlinksverweisen.
Änderungen
Sollten sich diese Bedingungen ändern, finden Sie die aktuellste Version des Haftungsausschlusses von www.okcaravans.nl auf dieser Seite.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen OK Caravans & Chalets B.V.
OK Caravans & Chalets B.V. ist im Handelsregister unter der Nummer 86927221 eingetragen. Das Unternehmen konzentriert sich auf den An- und Verkauf von Mobilheimen für verschiedene Zwecke.
- Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen OK Caravans & Chalets B.V. und seinem Vertragspartner, sofern nicht vor Vertragsabschluss schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
-Verkäufer: OK Caravans & Chalets B.V.
-Käufer: die andere Partei von OK Caravans & Chalets, die ein Verbraucher oder ein Unternehmen ist.
-Mobilheim: ein bewegliches Objekt, das ein mobiles Haus oder ein Chalet ist.
Die Vereinbarung
3.1. Ein Kaufvertrag kommt durch ein schriftliches oder mündliches Angebot und dessen Annahme zustande.
3.2. Der Verkäufer setzt einen Kaufvertrag mit den darin getroffenen Vereinbarungen auf.
3.3. Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer ein Angebot erstellen. Aus Angeboten oder Offerten können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, das Angebot wird vom Käufer sofort oder innerhalb einer vom Verkäufer gesetzten Frist angenommen.
- Bezahlung
4.1. Bei Abschluss eines Kaufvertrags verlangt der Verkäufer eine Anzahlung von höchstens fünfzig Prozent des Gesamtkaufpreises des Wohnmobils. Eine solche Anzahlung dient als Sicherheit für die Erfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrags. Der Käufer verliert die Anzahlung, wenn er seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt, es sei denn, die Nichterfüllung ist dem Verkäufer zuzurechnen.
4.2. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Anderslautende Vereinbarungen gelten nicht, sofern sie nicht vom Verkäufer schriftlich auf dem Kaufvertrag vermerkt sind.
4.3. Die Zahlung des vollen Betrags erfolgt immer vor dem Transport.
4.4. Bij overschrijding van de betalingstermijn ontvangt de koper een schriftelijke ingebrekestelling. Indien de koper handelt in de uitoefening van beroep of bedrijf, dan is de koper na het verstrijken van een termijn van zeven dagen nadat hij de ingebrekestelling heeft ontvangen in verzuim en voorts buitengerechtelijke incassokosten verschuldigd ten laste van de verkoper met een minimum van € 40,00. Indien de koper een consument is, dan ontvangt de koper na ontvangst van de ingebrekestelling een laatste aanmaning met daarin een termijn van veertien dagen waarin de hoogte van de buitengerechtelijke incassokosten wordt aangekondigd. Na het verstrijken van die termijn verkeert de consument-koper in verzuim en is de koper incassokosten verschuldigd ten laste van de verkoper met een minimum van € 40,00 met een maximum van € 6.775,-.
- Lieferung
5.1. Levering houdt in dat de sleutel door de verkoper is overhandigd aan de koper.
5.2. Die Lieferung eines Mobilheims erfolgt immer so weit, wie der Lastwagen/Zugmaschine/(Autolade-)Kran vor Ort reichen kann, oder so nah wie möglich an dem vom Käufer angegebenen Standort. Wenn der Lastwagen/Zugmaschine/(Autolade-)Kran den vom Käufer angegebenen Standort nicht erreichen kann, gehen etwaige zusätzliche Kosten für die Aufstellung immer zu Lasten des Käufers.
5.3. Ein vereinbartes Lieferdatum ist immer ein Richtwert, da der Verkäufer von der Verfügbarkeit des Transportdienstes abhängig ist. Wenn der vereinbarte Liefertermin überschritten wird, kann der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen, um die Lieferung dennoch so schnell wie möglich vorzunehmen. Wenn der Verkäufer drei Monate nach der Inverzugsetzung nicht geliefert hat, hat der Käufer das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, es sei denn, die Überschreitung des Liefertermins ist dem Käufer zuzuschreiben. Der Käufer muss schriftlich angeben, dass er den Vertrag auflöst.
5.4. Die Lieferung umfasst ausdrücklich nicht das Anschließen, Installieren, Aufstellen oder Einrichten des Wohnmobils.
- Eigentumsvorbehalt
6.1. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags im Sinne von Artikel 3.1 vereinbaren die Parteien ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet, dass das gelieferte Wohnmobil oder der andere Gegenstand im Eigentum des Verkäufers bleibt, solange der Käufer nicht alles bezahlt hat, was er aufgrund des Kaufvertrags schuldet.
6.2. Für den Fall, dass das Wohnmobil gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geliefert wurde, das Eigentum jedoch noch beim Verkäufer liegt, verpflichtet sich der Käufer, das Wohnmobil ordnungsgemäß zu versichern, und der Käufer verpflichtet sich, das gelieferte Wohnmobil auf eigene Kosten zu warten. In dieser Situation ist der Käufer als Besitzer des Wohnmobils voll verantwortlich und haftbar.
6.3. Der Verkäufer stellt den Käufer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Eigentumsvorbehalt stehen können.
- Inzahlungnahme-Verkäufe
7.1. Wenn der Verkauf eines Wohnmobils gegen den Kauf eines gebrauchten Wohnmobils oder einer anderen Sache erfolgt, der Käufer das alte Wohnmobil in Erwartung der Lieferung des neuen Wohnmobils weiter nutzt, geht das Eigentum an letzterem Wohnmobil nach der tatsächlichen Lieferung des alten Wohnmobils auf den Verkäufer über. Solange der Käufer sein altes/aktuelles Mobilheim weiter nutzt, geschieht dies ausschließlich auf seine Kosten und Gefahr. Wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung des neuen Wohnwagens an den Verkäufer nicht in der Lage ist, sein (altes) Wohnmobil selbst abzuliefern, ist der Käufer dennoch verpflichtet, das gekaufte Wohnmobil zum vereinbarten Kaufpreis abzunehmen.
7.2. Einzelheiten und Eigenschaften des vom Verkäufer gekauften (gebrauchten) Wohnmobils oder anderen Objekts werden im Kaufvertrag oder auf der Rechnung angegeben. Wenn bei der tatsächlichen Lieferung des gebrauchten Wohnmobils oder eines anderen Objekts in Ausführung des Kaufvertrags Mängel festgestellt werden, die dem Verkäufer gemäß der Kauferklärung nicht bekannt sein konnten oder die vom Käufer verschwiegen wurden, kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten für die Behebung dieser Mängel und/oder die eventuelle Wertminderung infolge dieser Mängel aufgeschlüsselt in Rechnung stellen. Der Verkäufer wird den Käufer immer zuerst über seine Feststellungen informieren. Diese Kosten und/oder die Wertminderung werden darüber hinaus mit dem an den Käufer zu zahlenden Kaufpreis verrechnet.
- Verzug, Rücktritt, Schadenersatz
8.1. Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn er für insolvent erklärt wird, wenn er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder wenn sich herausstellt, dass der Käufer zahlungsunfähig ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen. Der Verkäufer behält sich stets das Recht vor, Schadenersatz zu fordern.
8.2. Wenn ein Käufer seiner Verpflichtung(en) zur rechtzeitigen Bezahlung des Mobilheims und zur Abnahme des Mobilheims innerhalb des vereinbarten Liefertermins nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die zusätzlichen Lagerkosten in Rechnung zu stellen, nämlich € 100,00 ohne die fällige Umsatzsteuer pro Mobilheim für jeden Tag nach Ablauf des letzten vereinbarten Liefertermins. Der Käufer muss diese zusätzlichen Kosten, die eine Entschädigung darstellen, vor dem neuen Liefertermin begleichen.
- Höhere Gewalt
9.1. Unter höherer Gewalt wird in diesen Bedingungen verstanden: extreme Witterungsbedingungen, einschließlich Stürme oder Frost(e), Personalmangel, Streiks, Transportstörungen und unverschuldete oder unverschuldete Unzulänglichkeiten von Dritten, die der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrags einsetzt, sowie alle durch staatliche Maßnahmen verursachten Hindernisse.
9.2. Tritt auf Seiten des Verkäufers eine Situation höherer Gewalt ein, informiert der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich darüber, ob die Lieferung noch möglich ist und wenn ja, innerhalb welcher Frist.
9.3. Indien levering niet blijvend onmogelijk is geworden, maar niet alsnog binnen 3 maanden kan plaatsvinden, dan zijn beide partijen bevoegd om de overeenkomst te ontbinden middels een schriftelijke verklaring aan de andere partij. Hierbij vervalt het recht om schadevergoeding te vorderen. Een dergelijke mededeling dient te worden gedaan binnen een week na ontvangst van de mededeling als genoemd in 9.2.
- Garantie und Service
10.1. Gebrauchte Wohnmobile werden vom Käufer beim Kauf wie gesehen vereinbart.
10.2. Beanstandungen müssen dem Verkäufer vom Käufer innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Monaten schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig reklamiert, verliert er sein Recht, sich auf die Nichterfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer wegen Nichtkonformität zu berufen.
- Streitbeilegung, Wahl des Gerichtsstands und Gerichtsbarkeit
11.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen OK Caravans & Chalets B.V. und seinem Vertragspartner ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
11.2. Wenn es im Rahmen einer Vereinbarung zu einem Streitfall kommt, werden die Parteien immer zuerst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
11.3. Partijen verklaren de rechtbank Almelo bevoegd om van een geschil kennis te nemen.
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